Hinzuverdienst zur Rente neu geregelt

  • Seit Januar 2023 können Rentnerinnen und Rentner neben einer vorgezogenen Altersrente mit ihrem Job unbegrenzt hinzuverdienen. Das gilt sowohl für diejenigen, die neu in Altersrente gehen als auch für jene, die schon länger eine Altersrente beziehen.

  • Rente erhöhen
    Den Rentenbeginn und die Rentenart kann nun jeder noch flexibler wählen. Und wer trotz Altersrente weiterarbeitet, zahlt weiter Beiträge zur Rentenversicherung, die die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze und anschließend mit jeder Rentenanpassung erhöhen. Mögliche Abschläge wegen eines vorzeitigen Rentenbeginns kann das ausgleichen.

  • Vorteile auch für Betriebe
    Wenn Mitarbeitende zur Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen können, kann das Betrieben bei Fachkräftemangel helfen.
    Denn die neue Regel bedeutet für sie deutlich weniger Bürokratie und mehr Möglichkeiten, langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz Rente weiter zu beschäftigen und sich damit ihr Wissen zu erhalten.

  • Beraten lassen
    Um sicher zu sein, wie sich die Beitragszahlung neben der Rente auf die Rentenhöhe oder die Steuer auswirken, sollten sich interessierte Personen beraten lassen: Zur Rente bei einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Mainz, Bad Kreuznach, Koblenz, Andernach, Trier, Speyer oder Kaiserslautern.
    Zur Steuer beraten die Finanzämter, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine.

  • Weitere Auskünfte
    Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz über das kostenfreie Servicetelefon:
    0800 1000 490 16 und im Internet unter diesem Link.

Zuverdienst zur Rente mit Seniorenjob - das muss ich als Arbeitnehmer wissen!

Verdienstgrenzen Mini- und Midijob

  • Minijob: Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich die Minijob-Verdienstobergrenze auf 538 Euro monatlich. Die Verdienstgrenze orientiert sich künftig am Mindestlohn. Ab Januar 2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Informationen zur neuen Verdienstgrenze finden Sie im Internet bei der Minijob-Zentrale unter diesem Link.
  • Bei einem Minijob auf 538-Euro-Basis darauf achten, dass der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzugsbetrag pauschal in Höhe von zwei Prozent abführt. Dann erhält der Arbeitnehmer die gesamten 538 Euro und er muss dazu keine Sozialabgaben leisten.
  • Aushilfsjob/Saisonkraft: Ist das Arbeitsverhältnis auf zwei Monate am Stück oder auf 50 Arbeitstage begrenzt, fallen keine Sozialbeiträge für den Arbeitnehmer an.
  • Midijob: Bei mehr als 538 Euro muss auch der Arbeitnehmer Sozialabgaben und möglicherweise Steuern auf das Einkommen zahlen.
  • Selbständigkeit: Für hauptberuflich Selbstständige werden für in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversicherte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Hierbei gibt es ein fiktives Einkommen von 1.178,33 Euro. Dieses Mindesteinkommen gilt auch, wenn Ihre tatsächlichen Einkünfte geringer sind.
    Weitere Informationen zu Mini- und Midijob finden Sie im Internet bei der Minijob-Zentrale unter diesem Link.
  • Informationen für Rentner finden Sie hier.

Beruf: Rente - das muss ich als gewerblicher Arbeitgeber wissen!

Ausführliche Informationen finden Sie im Internet bei der Minijob-Zentrale zum Stichwort „Minijob im Gewerbe“ unter diesem Link

Beruf: Rente - das muss ich als Minijob-Arbeitgeber im Privathaushalt wissen!

  • Ausführliche Informationen finden Sie im Internet bei der Minijob-Zentrale zum Stichwort „Minijobs im Haushalt“ unter diesem Link

Zuverdienst mit Seniorenjob – Rente schützt vor dem Finanzamt nicht

  • Wie werden meine Altersbezüge versteuert und welche Auswirkungen hat das für meinen Zuverdienst? Bin ich überhaupt steuerpflichtig? Welche Aufwendungen kann ich steuerlich geltend machen? Zu diesen und zahlreichen weiteren Fragen für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben finden Sie ausführliche Informationen im Internet beim Finanzministerium Rheinland-Pfalz unter diesem Link.
  • Weitere ausführliche Informationen zur Besteuerung der Rente finden Sie im Internet außerdem bei der Deutschen Rentenversicherung unter diesem Link.

Sonstige Informationen

  • Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
    Die Deutsche Rentenversicherung hat eine Übersicht zur Energiepreispauschale für Renter und Rentnerinnen erstellt.
    Hier können Sie nachlesen, wer die Energiepreispauschale bekommt und wie die Auszahlung funktioniert.